Einwendungen zum Haushalt 2024

Zum Haushaltsplan 2024 sind mehrere Einwendungen eingegangen. Bürgerbeteiligung ist positiv und auch immer unser Ziel gewesen. Die Einwendungen gingen hauptsächlich gegen die Renaturierung, Wagenfeldstraße und Laufbahn im Erfeld.
Anbei die sachlich und fachlich ausgeführte Stellungnahme der Verwaltung zu den genannten Themen um Irritationen entgegenzuwirken.

Thema Wagenfeldstraße

Der höhengleiche Ausbau der Oberen Wagenfeldstraße wurde bereits im ISEK aus 2015
thematisiert. Ziel des ISEKs ist nach wie vor eine Steigerung der Aufenthaltsqualität der
Drensteinfurter Innenstadt. Im Jahr 2023 bestand die letzte Möglichkeit innerstädtische
Baumaßnahmen aus dem beschlossenen Konzept als Fördermaßnahme beim Land NRW im
Bereich der Städtebauförderung anzumelden.
Da es um die Erhöhung der Aufenthaltsqualität (insbesondere für Fußgänger und Radfahrer)
im öffentlichen Raum geht, ist für das Erreichen der Förderziele eine Neugestaltung und
Neuaufteilung von Fahrbahn, Gehwegen, Parkstreifen und Platzflächen unausweichlich. Für
die Einreichung des Förderantrags ist daher ein Gestaltungskonzept erarbeitet worden,
welches in dieser Form jedoch überhaupt noch nicht finalisiert oder politisch beschlossen ist.
Aktuell wartet die Verwaltung auf die Entscheidung über die Gewährung von Fördergeldern.
Hiermit ist bis ca. Mitte des Jahres 2024 zu rechnen. Im Anschluss werden dann die
Ausbaupläne oder deren entsprechenden Varianten mit Anliegern, Gewerbetriebenden und
politischen Vertretern erarbeitet und beraten. In diesem Zuge erhält auch die Öffentlichkeit die erneute Möglichkeit der Beteiligung. Eine finale Entscheidung über Parkplätze, Großschach, Brunnen oder die Bepflanzung gibt es daher heute noch nicht.
Die Kosten der Maßnahme werden insgesamt auf ca. 1,2 Mio. € geschätzt. Über die
Kostenerstattung des Landes NRW für Anliegerbeiträge gem. KAG NRW und die
Städtebauförderung aus dem ISEK heraus wird mit einer Gesamtfördersumme von ca.
950.000 € gerechnet, sodass der Eigenanteil der Stadt bei ca. 210.000 € liegt.

Thema Werserenaturierung

Zum Schutz und zur Verbesserung der Gewässer hat die EU im Jahr 2000 die sog.
Wasserrahmenrichtlinie (kurz WRRL) erlassen. In Artikel 4 wird für erheblich veränderte
Gewässer wie der Werse unter anderem das Ziel des guten ökologischen Potentials definiert.
Die WRRL ist inzwischen schon seit vielen Jahren vollständig in nationales Recht überführt,
wodurch sich die heutigen Bewirtschaftungsziele und -Grundsätze aus dem
Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und dem Landeswassergesetz NRW ergeben.
Auch hier wird von einem guten ökologischen Potential und natürlichen und schadlosen
Abflussverhältnissen gesprochen. § 34 Wasserhaushaltsgesetz regelt das Erfordernis der
Durchgängigkeit vorhandener Stauanlagen.
Der heutige Ausbauzustand der Wehranlage erfüllt die gesetzliche Vorgaben so nicht.
Das Land NRW hat die gesetzlichen Anforderungen an Fließgewässer in die Richtlinie für die
Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen (die sog. Blaue Richtlinie)
überführt, die Planern und der öffentlichen Hand gleichzeitig als Handlungsleitfaden zur
Erreichung der gesetzlichen Bestimmungen dient.
In Drensteinfurt obliegt die Gewässerunterhaltung seit den 1960er Jahren den Wasser- und
Bodenverbänden, deren Rechtsstatus durch das Wasserverbandsgesetz und das
Landeswassergesetz bestimmt wird. Die Wasser- und Bodenverbände stellen Körperschaften
des öffentlichen Rechts dar. Die Unterhaltungspflicht für Gewässern obliegt grundsätzlich
zunächst der öffentlichen Hand, sodass die Aufgabe, für den Fall, dass es irgendwann keinen
zuständigen Wasser- und Bodenverband mehr gäbe, an die Kommunen zurückfallen würde.
Die Werse wird durch den Wasser- und Bodenverband Werse-Drensteinfurt betreut.
Überlegungen zum Umgang mit dem Wehr und der Erfüllung der oben beschriebenen
gesetzlichen Bestimmungen sind also zunächst Aufgabe des Wasser- und Bodenverbandes,
der aktuell auch Träger der Planungsmaßnahme ist.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020 sind erstmals Planungsgelder in den Haushalt der Stadt Drensteinfurt eingestellt worden, um den Wasser- und Bodenverband bei dieser Maßnahme zu unterstützen. Die Stadt Drensteinfurt wird sich dauerhaft der anstehenden Aufgaben nicht entziehen können, auch deshalb, da die Werse für den Großteil der bebauten Bereiche der Stadt Drensteinfurt die gesicherte Vorflut zur Ableitung der oberflächlich anfallenden Regenmengen und der geklärten Abwässer darstellt. Für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Drensteinfurt ist die dauerhafte Erhaltung und Entwicklung des Gewässers somit von existentieller Bedeutung.
Die angestoßene Planung zu beenden und den status quo für immer so zu belassen ist schon rein rechtlich keine Option. Die öffentliche Hand, in diesem Fall der Wasser- und
Bodenverband, wird sich zumindest planerisch mit Alternativen zum bestehenden Wehr
befassen müssen. Aktuell werden daher eine ganze Reihe an möglichen Umbauszenarien (von Fischtreppe bis vollständigem Verzicht einer Staustufe) in einer Reihe von
Machbarkeitsstudien betrachtet. Welche dieser (aktuell) elf betrachteten Varianten am Ende
tatsächlich umsetzbar und somit genehmigungsfähig im Rahmen eines wasserrechtlichen
Antrags mit anschließendem Planfeststellungsverfahren über den Kreis Warendorf als Untere Wasserbehörde wird, ist zum jetzigen Planungsstand jedoch noch überhaupt nicht absehbar.
Dass es ganz ohne Planung und Variantenbetrachtung nicht geht, geht auch aus der Blauen
Richtlinie des Landes NRW hervor, in der es unter anderem heißt: „Aufgrund der
weitreichenden Wirkungen ist grundsätzlich der Rückbau von Querbauwerken anzustreben.
Sollte der Rückbau nicht möglich sein, z.B. wegen bestehender Nutzungen, ist der
gewässertyporientierte Umbau des Querbauwerks, wenn möglich mit einer Absenkung des
Stauziels, anzustreben. Ist auch ein gewässertyporientierter Umbau des Querbauwerks nicht
möglich, muss das Wehr durch den Bau von Aufstiegsanlagen vollständig durchgängig
gemacht werden.“
Weiter heißt es: „In Siedlungsbereichen sind neben der ökologischen Funktionsfähigkeit auch unverzichtbare Aspekte wie der Bestand an kulturellem Erbe, die Einbindung in das Stadtbild, die Naherholung und die Freizeitnutzung zu berücksichtigen. Dem hat das Entwicklungsziel für die naturnahe Entwicklung Rechnung zu tragen. In jedem Fall ist die Längsdurchgängigkeit anzustreben. Von entscheidender Bedeutung ist die naturnahe Ausprägung der Gewässersohle. Hierfür sind alle Elemente der naturnahen Gewässergestaltung heranzuziehen.
Die vollständige Umsetzung der Grundsätze zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer
ist nur unter günstigen Voraussetzungen möglich. Vielfach wird dieses Ziel jedoch durch
unverzichtbare Nutzungen und vielfältige Restriktionen eingeschränkt. Um dennoch eine
optimierte Gewässerentwicklung sicherzustellen, ist eine integrative Planung erforderlich, in
der neben den gewässerökologischen Vorgaben insbesondere folgende Aspekte zu beachten
sind:
– sozioökonomische Rahmenbedingungen und unverzichtbare Nutzungsansprüche
– Verfügbarkeit von Flächen (Freiwilligkeitsprinzip)
– Notwendigkeit des Hochwasserschutzes
– Freizeitnutzung und Naherholung
– Städtebauliche Aspekte
– Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtungen
– Kosteneffizienz
Je nach Restriktionen ergeben sich Planungsvarianten von der Reaktivierung der Primäraue
(höchste Stufe der Renaturierung) bis zur Optimierung des Sohlsubstrates (Stadtgewässer).
[…]
Im Planungsprozess müssen die Interessen und Ansprüche der konkreten Situation vor Ort
abgewogen werden. Welche Lösung erreicht und umgesetzt werden kann, muss systematisch
und stufenweise diskutiert und überprüft werden. Dabei werden die Möglichkeiten bei der
größten Naturnähe (Reaktivierung der Primäraue) beginnend abwärts bis hin zum
realisierbaren Entwicklungsziel untersucht und so eine möglichst naturnahe Ausrichtung der
Maßnahme erreicht.“
Anhand dieser Ausführungen wird auch klar, dass die bloße Planung einer Fischaufstiegshilfe (Fischtreppe) nicht ausreicht, um den gesetzlichen Ansprüchen zu genügen. Stattdessen muss immer von der „Erreichung des größtmöglichen ökologischen Potentials“ (vollständiger Verzicht auf technische Einbauten) abwärts geprüft werden. Und genau in diesem Prozess befindet sich der Wasser- und Bodenverband gemeinsam mit den beteiligten Mitarbeitern der Verwaltung aktuell.

Thema Leichtathletikanlage

Die eingestellten Kosten in Höhe von 910.000 € für den Neubau einer Leichtathletikanlage in Drensteinfurt wurden im Rahmen der Entwurfsplanung durch das Ingenieurbüro
Brinkmann+Deppen ermittelt. Diese Zahlen beruhen bislang auf einer reinen Kostenschätzung, nicht auf einer Kostenberechnung. Aus vergangenen Bauprojekten erscheinen die veranschlagten Kosten jedoch realistisch.
Das Erfordernis einer vollumfänglichen Leichtathletikanlage (heute kann nur Laufen und
Weitsprung angeboten werden) wird schon seit vielen Jahren von unterschiedlichen Vereinen und sportlichen Akteuren vorgetragen. Die heutige Anlage entspricht schon lange nicht mehr dem Stand der Technik und ist in weiten Teilen des Jahres nur mit erheblichen
Einschränkungen nutzbar.
Der durch den Stadtsportbund einberufene Arbeitskreis hat sich seit fast zwei Jahren intensiv mit den Bedarfen und den örtlichen Gegebenheiten auseinandergesetzt und gemeinsam mit Verwaltung und dem inzwischen beauftragten Ingenieurbüro eine Planungsvariante erarbeitet, die breite Zustimmung gefunden hat.

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