Satzung des Ortverbandes Drensteinfurt
Bündnis 90/Die Grünen
Der OV hat in der Sitzung am 28. März 2011 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
> Bündnis 90/Die Grünen – Ortsverband Drensteinfurt <
( 1 ) Tätigkeitsbereich ist die Stadt Drensteinfurt mit ihren Ortsteilen Drensteinfurt (Stadt), Rinkerode und Walstedde
( 2 ) Sitz des Ortsverbandes (OV) ist Drensteinfurt
§ 2 Mitgliedschaft
( 1 ) Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen OV Drensteinfurt kann werden, wer sich zu den Grundsätzen der Partei Bündnis 90/Die Grünen bekennt und keiner anderen Partei angehört. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft in einer faschistischen oder neofaschistischen Organisation ist unvereinbar mit einer Mitgliedschaft im OV Drensteinfurt.
( 2 ) Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung beim Ortsverband.
Wird eine Aufnahme abgelehnt, hat der Vorstand dies schriftlich zu begründen und bei der nächsten Mitgliederversammlung mitzuteilen. Gegen
die Ablehnung eines Aufnahmeantrages kann bei der Mitgliederversammlung Einspruch eingelegt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der gültigen Stimmen.
( 3 ) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Ortsverband zu erklären.. Ein Mitglied kann nur dann aus dem Ortsverband (der Partei) ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder Ordnungen der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Antragsberechtigt sind alle Organe der OV.
( 4 ) Zahlt ein Mitglied trotz zweifacher Aufforderung länger als drei Monate keinen Beitrag, so gilt dies nach Ablauf eines Monats nach Zustellung der zweiten Mahnung als Austritt. Auf diese Folge muss bei der zweiten Mahnung hingewiesen werden.
§ 3 Rechte und Pflichten des Mitgliedes
( 1 ) Jedes Mitglied hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung der Partei zu beteiligen und an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen.
( 2 ) Jedes Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag. Das Nähere regelt die Beitrags-und Kassenordnung der OV.
§ 4 MitarbeiterInnen und SympathisantInnen
( 1 ) Im OV Drensteinfurt von Bündnis 90/Die Grünen kann jeder mitarbeiten.
( 2 ) MitarbeiterInnen haben alle Mitbestimmungsrechte, soweit diese nicht durch gesetzliche Bestimmungen ausschließlich Mitgliedern vorbehalten sind.
§ 5 Gliederung
( 1 ) Der OV Drensteinfurt von Bündnis 90/Die Grünen ist Mitglied im Kreisverband Warendorf von Bündnis 90/Die Grünen.
( 2 ) Mitglieder und MitarbeiterInnen können sich kreisweit zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen.
§ 6 Organe des Ortsverbandes
( 1 ) Notwendige Organe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Der OV hält mindesten ein Mal im Jahr eine ordentliche Mitgliederversammlung ab. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher
Mehrheit der gültigen Stimmen.
Der Ortsvorstand ist das Entscheidungsgremium zwischen den Mitgliederversammlungen.
( 2 ) Zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Finanzen werden bei der Mitgliederversammlung zwei KassenprüferInnen für zwei Jahre gewählt.
( 3 ) Ortsverbände organisieren ihre Arbeit im Rahmen der Kreissatzung autonom. Die Gründung von Ortsverbänden und die Festlegung ihres Bereiches erfolgt im Einvernehmen mit dem Kreisverband.
§ 7 Ortsvorstand
( 1 ) Der Ortsvorstand besteht aus der Sprecherin, dem Sprecher, dem/der Kassierer/In sowie mindestens einem/r Beisitzer/In.
( 2 ) Aufgabenbereiche des Ortsvorstandes sind: Öffentlichkeits- und Pressearbeit in den Belangen des OV, Vorbereitung der jährlichen Mitgliederversammlung, Vorbereitung von Aktionen und Veranstaltungen des OV und die Anbindung des OV an die anderen Parteigremien von Bündnis 90/Die Grünen wie z. B. der Ratsfraktion.
Die Verwaltung der Finanzen des OV wird von der/dem KassierIn und der/dem 1. und 2. SprecherIn wahrgenommen.
( 3 ) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie bleiben bis zur Wahl eines neuen Vorstandes durch die Mitgliederversammlung im
Amt. Die Wiederwahl ist zulässig
( 4 ) Mitglieder des Ortsvorstandes vertreten den Ortsverband in den Gremien des Kreisverbands.
( 5 ) Die Abwahl von Vorstandsmitgliedern ist jederzeit durch eine Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit möglich.
( 6 ) MandatsträgerInnen der Partei im Europaparlament, Bundestag, oder Landtag können nicht Mitglied des Ortsvorstandes sein.
( 7 ) MandatsträgerInnen oder Parteimitglieder, die in einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zu Bündnis 90/Die Grünen stehen, können nicht
Mitglied des Ortsvorstandes werden.
§ 8 Mindestparität
( 1 ) Alle auf Ortsebene zu besetzenden Gremien und Organe sind mindestparitätisch mit Frauen zu besetzen.
( 2 ) Sollte keine Frau für einen Frauen zustehenden Platz kandidiere bzw. gewählt werden, so entscheidet die jeweilige Versammlung über das weitere Verfahren.
( 3 ) Eine Entscheidung bedarf der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Frauen.
§ 9 Datenschutz
( 1 ) Der OV führt eine Mitglieder- und Adressendatei auf EDV-Grundlage.
( 2 ) Die Mitglieder haben ein Recht auf Schutz dieser Daten. Der Missbrauch von Daten, insbesondere der der Missbrauch der Adressdatei, ist Partei schädigendes Verhalten im sinne des §10 Absatz 4 Parteiengesetz.
§ 10 Satzungsbestandteile und –änderungen
( 1 ) Teil dieser Satzung ist die Beitrags- und Kassenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
( 2 ) Satzungsänderungen sind nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit möglich.
§ 11 Auflösung
( 1 ) Über die Auflösung des OV entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Dieser Beschluss ist nicht bei Versammlung mit verkürzter Ladefrist möglich. Der Beschluss der Auflösung bedarf der Mehrheit der gültigen Stimmen einer Urabstimmung. Über das Vermögen entscheidet im Falle der Auflösung die Mitgliederversammlung.
§ 12 Schlussbestimmungen
( 1 ) Soweit durch diese Satzung nicht anders geregelt, gelten die Satzungen des Landesverbandes NRW und des Bundesverbandes von Bündnis 90/Die Grünen entsprechend.
( 2 ) Diese Satzung tritt am Tag ihrer Beschlussfassung in Kraft. Gleiches gilt für spätere Änderungen dieser Satzung.
Version: 1
Stand: Mai 2019
Hier kann die Satzung als PDF heruntergeladen werden
Satzung 2019