Leserbrief “gemeindliches Einvernehmen”

Am 04.10.16 erfolgte in der SBUA Sitzung eine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen eines Bauvorhabens am Markt 2, das von der örtlichen Presse eindeutig falsch in ihren Berichten wiedergegeben wurde, anbei die entsprechende Presseerklärung

Dem Artikel von Herrn Flockert in der WN vom 5.10. muss ich widersprechen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den vorgelegten Entwurf von Herrn Gassmöller für die Neubebauung des Grundstücks “Markt 2” nicht einfach durchgewunken. Wir haben unsere Forderung nach einer Nachbesserung in einen konkreten Antrag gefasst, über den auch abgestimmt wurde! Der Antrag lautete: –  Das gemeindliche Einvernehmen gemäß Paragraph 36 BauGB zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 6 WE (Bauvoranfrage) auf dem Baugrundstück Markt 2, Gemarkung Drensteinfurt Flur 3, Flurstück 38, wird erteilt, wenn das Gebäude mit einem zum Markt hin ausgerichteten Giebel geplant wird. Die Stadtverwaltung schafft die erforderlichen planungsrechtlichen (Befreiung) und privatrechtlichen (Umlegung) Voraussetzungen. – Diesem Antrag hat niemand, außer den vier Grünen Ausschussmitgliedern, zugestimmt. Der Entwurf der Verwaltung ist schließlich allein mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet worden. Allerdings wurde auch hier eine Änderung gegenüber dem Verwaltungsvorschlag durchgesetzt: Weil die Stellplatzfrage in der Innenstadt jedes Bauprojekt im Bestand zum Erliegen bringen kann, finden wir es gut, wenn man mit der Ablösung unter bestimmten Gesichtspunkten großzügig umgeht. Der Bauherr kann in diesem Fall mehr als 50% der Stellplätze ablösen. Im übrigen kann man über das Bauvorhaben denken wie man will, uns freut, dass jemand in der Innenstadt Initiative zeigt und etwas Neues schafft. Sechs kleine, behindertengerechte Wohnungen und ein Ladenlokal, das ist sehr begrüßenswert, das fehlt in Drensteinfurt!

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