{"id":3698,"date":"2024-02-16T15:07:34","date_gmt":"2024-02-16T14:07:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gruene-drensteinfurt.de\/content\/?p=3698"},"modified":"2025-02-06T13:52:12","modified_gmt":"2025-02-06T12:52:12","slug":"einwendungen-zum-haushalt-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gruene-drensteinfurt.de\/content\/index.php\/2024\/02\/16\/einwendungen-zum-haushalt-2024\/","title":{"rendered":"Einwendungen zum Haushalt 2024"},"content":{"rendered":"<p>Zum Haushaltsplan 2024 sind mehrere Einwendungen eingegangen. B\u00fcrgerbeteiligung ist positiv und auch immer unser Ziel gewesen. Die Einwendungen gingen haupts\u00e4chlich gegen die Renaturierung, Wagenfeldstra\u00dfe und Laufbahn im Erfeld.<br \/>\nAnbei die sachlich und fachlich ausgef\u00fchrte Stellungnahme der Verwaltung zu den genannten Themen um Irritationen entgegenzuwirken.<\/p>\n<p><span style=\"color: #339966;\"><strong>Thema Wagenfeldstra\u00dfe<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Der h\u00f6hengleiche Ausbau der Oberen Wagenfeldstra\u00dfe wurde bereits im ISEK aus 2015<br \/>\nthematisiert. Ziel des ISEKs ist nach wie vor eine Steigerung der Aufenthaltsqualit\u00e4t der<br \/>\nDrensteinfurter Innenstadt. Im Jahr 2023 bestand die letzte M\u00f6glichkeit innerst\u00e4dtische<br \/>\nBauma\u00dfnahmen aus dem beschlossenen Konzept als F\u00f6rderma\u00dfnahme beim Land NRW im<br \/>\nBereich der St\u00e4dtebauf\u00f6rderung anzumelden.<br \/>\nDa es um die Erh\u00f6hung der Aufenthaltsqualit\u00e4t (insbesondere f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger und Radfahrer)<br \/>\nim \u00f6ffentlichen Raum geht, ist f\u00fcr das Erreichen der F\u00f6rderziele eine Neugestaltung und<br \/>\nNeuaufteilung von Fahrbahn, Gehwegen, Parkstreifen und Platzfl\u00e4chen unausweichlich.<strong> F\u00fcr<\/strong><br \/>\n<strong>die Einreichung des F\u00f6rderantrags ist daher ein Gestaltungskonzept erarbeitet worden,<\/strong><br \/>\n<strong>welches in dieser Form jedoch \u00fcberhaupt noch nicht finalisiert oder politisch beschlossen ist.<\/strong><br \/>\nAktuell wartet die Verwaltung auf die Entscheidung \u00fcber die Gew\u00e4hrung von F\u00f6rdergeldern.<br \/>\nHiermit ist bis ca. Mitte des Jahres 2024 zu rechnen. Im Anschluss werden dann die<br \/>\nAusbaupl\u00e4ne oder deren entsprechenden Varianten mit Anliegern, Gewerbetriebenden und<br \/>\npolitischen Vertretern erarbeitet und beraten. In diesem Zuge erh\u00e4lt auch die \u00d6ffentlichkeit die erneute M\u00f6glichkeit der Beteiligung. Eine finale Entscheidung \u00fcber Parkpl\u00e4tze, Gro\u00dfschach, Brunnen oder die Bepflanzung gibt es daher heute noch nicht.<br \/>\nDie Kosten der Ma\u00dfnahme werden insgesamt auf ca. 1,2 Mio. \u20ac gesch\u00e4tzt. \u00dcber die<br \/>\nKostenerstattung des Landes NRW f\u00fcr Anliegerbeitr\u00e4ge gem. KAG NRW und die<br \/>\nSt\u00e4dtebauf\u00f6rderung aus dem ISEK heraus wird mit einer Gesamtf\u00f6rdersumme von ca.<br \/>\n950.000 \u20ac gerechnet, sodass der Eigenanteil der Stadt bei ca. 210.000 \u20ac liegt.<\/p>\n<p><span style=\"color: #339966;\"><strong>Thema Werserenaturierung<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Zum Schutz und zur Verbesserung der Gew\u00e4sser hat die EU im Jahr 2000 die sog.<br \/>\nWasserrahmenrichtlinie (kurz WRRL) erlassen. In Artikel 4 wird f\u00fcr erheblich ver\u00e4nderte<br \/>\nGew\u00e4sser wie der Werse unter anderem das Ziel des guten \u00f6kologischen Potentials definiert.<br \/>\nDie WRRL ist inzwischen schon seit vielen Jahren vollst\u00e4ndig in nationales Recht \u00fcberf\u00fchrt,<br \/>\nwodurch sich die heutigen Bewirtschaftungsziele und -Grunds\u00e4tze aus dem<br \/>\nWasserhaushaltsgesetz des Bundes und dem Landeswassergesetz NRW ergeben.<br \/>\nAuch hier wird von einem guten \u00f6kologischen Potential und nat\u00fcrlichen und schadlosen<br \/>\nAbflussverh\u00e4ltnissen gesprochen. \u00a7 34 Wasserhaushaltsgesetz regelt das Erfordernis der<br \/>\nDurchg\u00e4ngigkeit vorhandener Stauanlagen.<br \/>\nDer heutige Ausbauzustand der Wehranlage erf\u00fcllt die gesetzliche Vorgaben so nicht.<br \/>\nDas Land NRW hat die gesetzlichen Anforderungen an Flie\u00dfgew\u00e4sser in die Richtlinie f\u00fcr die<br \/>\nEntwicklung naturnaher Flie\u00dfgew\u00e4sser in Nordrhein-Westfalen (die sog. Blaue Richtlinie)<br \/>\n\u00fcberf\u00fchrt, die Planern und der \u00f6ffentlichen Hand gleichzeitig als Handlungsleitfaden zur<br \/>\nErreichung der gesetzlichen Bestimmungen dient.<br \/>\nIn Drensteinfurt obliegt die Gew\u00e4sserunterhaltung seit den 1960er Jahren den Wasser- und<br \/>\nBodenverb\u00e4nden, deren Rechtsstatus durch das Wasserverbandsgesetz und das<br \/>\nLandeswassergesetz bestimmt wird. Die Wasser- und Bodenverb\u00e4nde stellen K\u00f6rperschaften<br \/>\ndes \u00f6ffentlichen Rechts dar. Die Unterhaltungspflicht f\u00fcr Gew\u00e4ssern obliegt grunds\u00e4tzlich<br \/>\nzun\u00e4chst der \u00f6ffentlichen Hand, sodass die Aufgabe, f\u00fcr den Fall, dass es irgendwann keinen<br \/>\nzust\u00e4ndigen Wasser- und Bodenverband mehr g\u00e4be, an die Kommunen zur\u00fcckfallen w\u00fcrde.<br \/>\nDie Werse wird durch den Wasser- und Bodenverband Werse-Drensteinfurt betreut.<br \/>\n\u00dcberlegungen zum Umgang mit dem Wehr und der Erf\u00fcllung der oben beschriebenen<br \/>\ngesetzlichen Bestimmungen sind also zun\u00e4chst Aufgabe des Wasser- und Bodenverbandes,<br \/>\nder aktuell auch Tr\u00e4ger der Planungsma\u00dfnahme ist.<br \/>\nIm Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020 sind erstmals Planungsgelder in den Haushalt der Stadt Drensteinfurt eingestellt worden, um den Wasser- und Bodenverband bei dieser Ma\u00dfnahme zu unterst\u00fctzen. Die Stadt Drensteinfurt wird sich dauerhaft der anstehenden Aufgaben nicht entziehen k\u00f6nnen, auch deshalb, da die Werse f\u00fcr den Gro\u00dfteil der bebauten Bereiche der Stadt Drensteinfurt die gesicherte Vorflut zur Ableitung der oberfl\u00e4chlich anfallenden Regenmengen und der gekl\u00e4rten Abw\u00e4sser darstellt. F\u00fcr eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Drensteinfurt ist die dauerhafte Erhaltung und Entwicklung des Gew\u00e4ssers somit von existentieller Bedeutung.<br \/>\nDie angesto\u00dfene Planung zu beenden und den status quo f\u00fcr immer so zu belassen ist schon rein rechtlich keine Option. Die \u00f6ffentliche Hand, in diesem Fall der Wasser- und<br \/>\nBodenverband, wird sich zumindest planerisch mit Alternativen zum bestehenden Wehr<br \/>\nbefassen m\u00fcssen. Aktuell werden daher eine ganze Reihe an m\u00f6glichen Umbauszenarien (von Fischtreppe bis vollst\u00e4ndigem Verzicht einer Staustufe) in einer Reihe von<br \/>\nMachbarkeitsstudien betrachtet. Welche dieser (aktuell) elf betrachteten Varianten am Ende<br \/>\ntats\u00e4chlich umsetzbar und somit genehmigungsf\u00e4hig im Rahmen eines wasserrechtlichen<br \/>\nAntrags mit anschlie\u00dfendem Planfeststellungsverfahren \u00fcber den Kreis Warendorf als Untere Wasserbeh\u00f6rde wird, ist zum jetzigen Planungsstand jedoch noch \u00fcberhaupt nicht absehbar.<br \/>\nDass es ganz ohne Planung und Variantenbetrachtung nicht geht, geht auch aus der Blauen<br \/>\nRichtlinie des Landes NRW hervor, in der es unter anderem hei\u00dft: \u201eAufgrund der<br \/>\nweitreichenden Wirkungen ist grunds\u00e4tzlich der R\u00fcckbau von Querbauwerken anzustreben.<br \/>\nSollte der R\u00fcckbau nicht m\u00f6glich sein, z.B. wegen bestehender Nutzungen, ist der<br \/>\ngew\u00e4ssertyporientierte Umbau des Querbauwerks, wenn m\u00f6glich mit einer Absenkung des<br \/>\nStauziels, anzustreben. Ist auch ein gew\u00e4ssertyporientierter Umbau des Querbauwerks nicht<br \/>\nm\u00f6glich, muss das Wehr durch den Bau von Aufstiegsanlagen vollst\u00e4ndig durchg\u00e4ngig<br \/>\ngemacht werden.\u201c<br \/>\nWeiter hei\u00dft es: \u201eIn Siedlungsbereichen sind neben der \u00f6kologischen Funktionsf\u00e4higkeit auch unverzichtbare Aspekte wie der Bestand an kulturellem Erbe, die Einbindung in das Stadtbild, die Naherholung und die Freizeitnutzung zu ber\u00fccksichtigen. Dem hat das Entwicklungsziel f\u00fcr die naturnahe Entwicklung Rechnung zu tragen. In jedem Fall ist die L\u00e4ngsdurchg\u00e4ngigkeit anzustreben. Von entscheidender Bedeutung ist die naturnahe Auspr\u00e4gung der Gew\u00e4ssersohle. Hierf\u00fcr sind alle Elemente der naturnahen Gew\u00e4ssergestaltung heranzuziehen.<br \/>\nDie vollst\u00e4ndige Umsetzung der Grunds\u00e4tze zur naturnahen Entwicklung der Flie\u00dfgew\u00e4sser<br \/>\nist nur unter g\u00fcnstigen Voraussetzungen m\u00f6glich. Vielfach wird dieses Ziel jedoch durch<br \/>\nunverzichtbare Nutzungen und vielf\u00e4ltige Restriktionen eingeschr\u00e4nkt. Um dennoch eine<br \/>\noptimierte Gew\u00e4sserentwicklung sicherzustellen, ist eine integrative Planung erforderlich, in<br \/>\nder neben den gew\u00e4sser\u00f6kologischen Vorgaben insbesondere folgende Aspekte zu beachten<br \/>\nsind:<br \/>\n&#8211; sozio\u00f6konomische Rahmenbedingungen und unverzichtbare Nutzungsanspr\u00fcche<br \/>\n&#8211; Verf\u00fcgbarkeit von Fl\u00e4chen (Freiwilligkeitsprinzip)<br \/>\n&#8211; Notwendigkeit des Hochwasserschutzes<br \/>\n&#8211; Freizeitnutzung und Naherholung<br \/>\n&#8211; St\u00e4dtebauliche Aspekte<br \/>\n&#8211; Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtungen<br \/>\n&#8211; Kosteneffizienz<br \/>\nJe nach Restriktionen ergeben sich Planungsvarianten von der Reaktivierung der Prim\u00e4raue<br \/>\n(h\u00f6chste Stufe der Renaturierung) bis zur Optimierung des Sohlsubstrates (Stadtgew\u00e4sser).<br \/>\n[\u2026]<br \/>\nIm Planungsprozess m\u00fcssen die Interessen und Anspr\u00fcche der konkreten Situation vor Ort<br \/>\nabgewogen werden. Welche L\u00f6sung erreicht und umgesetzt werden kann, muss systematisch<br \/>\nund stufenweise diskutiert und \u00fcberpr\u00fcft werden. Dabei werden die M\u00f6glichkeiten bei der<br \/>\ngr\u00f6\u00dften Naturn\u00e4he (Reaktivierung der Prim\u00e4raue) beginnend abw\u00e4rts bis hin zum<br \/>\nrealisierbaren Entwicklungsziel untersucht und so eine m\u00f6glichst naturnahe Ausrichtung der<br \/>\nMa\u00dfnahme erreicht.\u201c<br \/>\n<strong>Anhand dieser Ausf\u00fchrungen wird auch klar, dass die blo\u00dfe Planung einer Fischaufstiegshilfe (Fischtreppe) nicht ausreicht, um den gesetzlichen Anspr\u00fcchen zu gen\u00fcgen. Stattdessen muss immer von der \u201eErreichung des gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen \u00f6kologischen Potentials\u201c (vollst\u00e4ndiger Verzicht auf technische Einbauten) abw\u00e4rts gepr\u00fcft werden. Und genau in diesem Prozess befindet sich der Wasser- und Bodenverband gemeinsam mit den beteiligten Mitarbeitern der Verwaltung aktuell.<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #339966;\"><strong>Thema Leichtathletikanlage<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Die eingestellten Kosten in H\u00f6he von 910.000 \u20ac f\u00fcr den Neubau einer Leichtathletikanlage in Drensteinfurt wurden im Rahmen der Entwurfsplanung durch das Ingenieurb\u00fcro<br \/>\nBrinkmann+Deppen ermittelt. Diese Zahlen beruhen bislang auf einer reinen Kostensch\u00e4tzung, nicht auf einer Kostenberechnung. Aus vergangenen Bauprojekten erscheinen die veranschlagten Kosten jedoch realistisch.<br \/>\nDas Erfordernis einer vollumf\u00e4nglichen Leichtathletikanlage (heute kann nur Laufen und<br \/>\nWeitsprung angeboten werden) wird schon seit vielen Jahren von unterschiedlichen Vereinen und sportlichen Akteuren vorgetragen. Die heutige Anlage entspricht schon lange nicht mehr dem Stand der Technik und ist in weiten Teilen des Jahres nur mit erheblichen<br \/>\nEinschr\u00e4nkungen nutzbar.<br \/>\nDer durch den Stadtsportbund einberufene Arbeitskreis hat sich seit fast zwei Jahren intensiv mit den Bedarfen und den \u00f6rtlichen Gegebenheiten auseinandergesetzt und gemeinsam mit Verwaltung und dem inzwischen beauftragten Ingenieurb\u00fcro eine Planungsvariante erarbeitet, die breite Zustimmung gefunden hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Haushaltsplan 2024 sind mehrere Einwendungen eingegangen. B\u00fcrgerbeteiligung ist positiv und auch immer unser Ziel gewesen. Die Einwendungen gingen haupts\u00e4chlich gegen die Renaturierung, Wagenfeldstra\u00dfe und Laufbahn im Erfeld. 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