Windenergie in Drensteinfurt

Seit 19 Jahren versuchen wir in Drensteinfurt einen Flächennutzungsplan für Windkraft aufzustellen, weil sowohl die Politische Mehrheit als auch der damalige Bürgermeister der Meinung waren, damit einer Verspargelung des Außenbereichs entgegenzuwirken. Grundsätzlich sind Windkraftanlagen, ähnlich wie landwirtschaftliche Betriebe, im Außenbereich privilegiert und können überall errichtet werden. Trotzdem gibt es Richtlinien, wie Abstandsflächen, Lärm-, Vogelschutz usw., die eingehalten werden müssen. Wir Grüne teilten damals deshalb diese Sorgen nicht und waren gegen das teure Planverfahren. In der Zwischenzeit haben sich die politischen Rahmenbedingungen mehrmals geändert sodass sich das ganze Verfahren unfassbar lang hingezogen hat. Mit dem Flächennutzungsplan bestimmen wir nun nur die Flächen, auf denen in Zukunft Windräder gebaut werden dürfen.

Das konkrete Genehmigungsverfahren für so eine Anlage oder auch für eine Gruppe muss trotzdem von jedem Antragsteller noch durchlaufen werden.

Wir Grünen haben dem Flächennutzungsplan letztendlich zugestimmt, um den fast 20 Jahre dauernden Prozess, der die Bürger einige Hunderttausend Euro an Steuergeldern gekostet hat, zu beenden und die unerträgliche Rechtsunsicherheit auszuräumen und endlich zeitgemäße Anlagen zuzulassen.

Zu oft wird leider in der Diskussion vergessen, dass man mit dem Thema nicht nur über die Begrenzung der Windkraft sondern gleichzeitig über ein Mehr an Atomstrom und Nutzung fossiler Brennstoffe von der Steinkohle mit Feld Donar, über den Braunkohletagebau bis hin zur Gasförderung und dem Fracking entscheidet.

Trotz der intensiv durch zahlreiche Planungsbüros betriebenen Bauleitplanung ist letztendlich nicht davon auszugehen, dass ohne Flächennutzungsplan eine wesentlich größere Dichte an Windkrafträdern in Drensteinfurt zu erwarten gewesen wäre.

Durch die ländliche Struktur Drensteinfurts, die ohnehin kaum geeignete Standorte für Windkraftanlagen bietet, ist durch den Ausschluss von geeigneten Flächen im Zuge der Bauleitplanung schnell zu befürchten, dass der Windkraft nicht der vom Gesetzgeber geforderte substanzielle Raum eingeräumt wird und der Flächennutzungsplan somit anfechtbar ist. Deshalb musste man in Drensteinfurt die Ausschlusskriterien ohnehin sehr behutsam wählen.

Auch im Genehmigungsverfahren ohne vorgeschaltete Flächennutzungsplanung können die Standorte der Windkrafträder keineswegs willkürlich gewählt werden.

Durch die intensive Bauleitplanung der Stadt Drensteinfurt mit Ermittlung der Vorrangzonen und Durchführung der umfangreichen Artenschutzprüfung hat die Stadt Drensteinfurt allerdings einen wesentlichen Teil der Leistungen vorweggenommen und dadurch die von Ihr ausgewiesenen Flächen weitgehend als geeignet festgeschrieben.

Im gleichen Zuge sind andere Flächen jedoch, bei denen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit entsprechender Flexibilität des Betreibers und unter Einbeziehung der betroffenen Anlieger eine sozialverträglichere Lösung hätte erzielt werden können, herausgefallen.

Es bleibt zu hoffen, dass mit dem Beschluss des Flächennutzungsplanes, bei dem es sich viele Kommunalpolitiker auf dem langen Weg nicht leicht gemacht haben, endlich Windkraft in Drensteinfurt möglich ist, die auf eine möglichst hohe Akzeptanz trifft, zumal gewiss das Beschlossene das Minimum dessen ist, was wir hier zu leisten haben, wenn man, wie die Bundesregierung es formuliert: der Windkraft substanziell Raum geben will.

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